§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Rebecca Grutsch, 5Seen-Grabpflege, 82229 Seefeld (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Grabpflege-Dienstleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt Grabpflege-Dienstleistungen, die im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot näher spezifiziert werden. Diese können insbesondere umfassen:
- Regelmäßige Grabpflege (Gießen, Unkrautentfernung, Laubbeseitigung)
- Saisonale Bepflanzungen (Frühling, Sommer, Herbst, Winter)
- Grabgestaltung und -neuanlage
- Trauerfloristik und Grabschmuck
- Fotodokumentation der Pflegeleistungen
- Besondere Anlässe (Gedenktage, Feiertage)
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung.
(3) Bei Dauerpflegeverträgen gilt der Vertrag für die vereinbarte Laufzeit. Wird keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Bei Dauerpflegeverträgen ist die monatliche Pauschale jeweils zum Monatsanfang fällig.
(3) Einmalleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(4) Pflanzen und Materialien werden nach tatsächlichem Verbrauch gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht anders vereinbart.
§ 5 Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen.
(2) Die Pflegeintervalle richten sich nach der gewählten Leistungsstufe und den saisonalen Erfordernissen.
(3) Bei witterungsbedingten Einschränkungen (z.B. Frost, Sturm) kann sich die Leistungserbringung verzögern. Der Auftragnehmer wird die Leistung schnellstmöglich nachholen.
(4) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch eine Fotodokumentation der durchgeführten Arbeiten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer Zugang zur Grabstätte hat.
(2) Änderungen der Kontaktdaten sind dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Anlässe oder Wünsche.
§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Dauerpflegeverträge können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (Brief oder E-Mail).
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden an Pflanzen durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Frost, Vandalismus) ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 9 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform.